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Nachrichten des Pfarrverbandes St. Pölten Süd

Morgengebet in der Fasten- und Osterzeit

Herzliche Einladung zum Morgengebet jeden Freitag in der Fasten- und Osterzeit um 7.00 Uhr in der Wochentagskapelle der Pfarre Spratzern! Wir versammeln uns, um miteinander zu beten, zu singen und in der Stille auf Gott zu hören.

Wer am Morgengebet zu Hause teilnehmen möchte, bekommt die Texte zugeschickt oder kann sie am Vortag in der Kirche abholen. Melden Sie sich dazu bitte bei Maria Zehetgruber unter: maria.zehetgruber@aon.at oder 0676/7174209.

Öffnungszeiten der Pfarrkanzleien

Unsere Pfarrsekretärin Monika Keiblinger ist (im Normalfall) folgendermaßen in der jeweiligen Pfarrkanzlei erreichbar:

Montag, 8.00 bis 14.00 Uhr, St. Johannes Kapistran, Josefstraße 90

Dienstag, 8.00 bis 13.00 Uhr, St. Johannes Kapistran, Josefstraße 90

Mittwoch, 8.00 bis 13.00 Uhr, Spratzern, Eisenbahnerstraße 2

Donnerstag, 8.00 bis 13.00 Uhr, St. Johannes Kapistran, Josefstraße 90

Freitag, 8.00 bis 12.00 Uhr, Eisenbahnerstraße 2

E-Mail-Kontakt zur Pfarre und zum Pfarrteam

Wir sind gerne als Pfarrteam für Sie/euch/dich da - auch per E-Mail.

Wir haben neue E-Mail-Adressen und verwenden diese an nun für unsere Aussendungen. Wir bitten Sie/euch/dich, uns über diese E-Mail-Adressen zu kontaktieren. Nachrichten an unsere bisherigen E-Mail-Adressen kommen selbstverständlich auch noch an und werden bearbeitet.

Unsere neuen E-Mail-Adressen sind:

für den Pfarrverband: pv-st.poeltensued@dsp.at

das ist die gemeinsame Adresse für St. Johannes Kapistran und Spratzern

für Pfarrer Franz Schabasser: f.schabasser@dsp.at

für Sekretärin Monika Keiblinger: m.keiblinger@dsp.at

für Pastoralassistent Martin Kastner: m.kastner@dsp.at

für Pastoralassistent in Ausbildung Victoria König: v.koenig@dsp.at

Sonntagsblatt des Pfarrverbandes St. Pölten Süd

Informationen über die aktuelle Gottesdienstordnung der Woche sowie die aktuellen Mitteilungen des Pfarrverbandes Süd - Pfarre St. Johannes Kapistran und Pfarre Spratzern - finden Sie hier .... Zum Sonntagsblatt

Corona-Regeln vorübergehend ausgesetzt (ab 1. Juni)

Die Bischofskonferenz setzt die bisherigen Corona-Regeln vorübergehend aus. Konkret bedeutet das, dass das Betreten von Kirchen und die Feier von Gottesdiensten ohne besondere coronabedingte Einschränkungen möglich ist. Eigenverantwortung, gegenseitige Rücksichtnahmeund achtsames Verständnis für-einanderbleiben dabeiwesentliche Voraussetzungen für das Feiern von Gottesdiensten. "Jenen, die aus Gründen des Selbstschutzes eine FFP2-Maske während des Gottesdienstes tragen, ist mit Respekt zu begegnen", wird von der Bischofskonferenz ausdrücklich festgehalten.